Die Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten für medizinische Versorgung während eines Auslandsaufenthalts. Zudem deckt sie die Ausgaben für einen eventuellen Rücktransport, der andernfalls selbst finanziert werden müsste.
Im Gegensatz zur Auslandskrankenversicherung, die für Aufenthalte ab einem Jahr gilt, tritt die Reisekrankenversicherung bei einem Aufenthalt von unter einem Jahr in Kraft.
Diese Versicherung deckt die Stornogebühren des Reiseveranstalters ab, die normalerweise von dir selbst getragen werden müssten, falls du deine gebuchte Reise aufgrund von unerwarteten Ereignissen wie Krankheit stornieren musst.
Ähnlich wie bei der Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt diese Versicherung die Stornogebühren des Reiseveranstalters, jedoch nur in Fällen dringender Stornierungsgründe. Ein willkürlicher Abbruch der Reise wird hierbei nicht berücksichtigt.
Falls du im Ausland eine andere Person oder deren Eigentum versehentlich beschädigst, hilft dir diese Versicherung, die entstandenen Kosten zu begleichen.
Bei schweren Verletzungen, die zu dauerhaften körperlichen Schäden führen und im Urlaub auftreten, deckt die Reiseunfallversicherung sämtliche anfallenden Kosten ab.
Im Falle von Diebstahl oder Beschädigung deines Gepäcks übernimmt diese Versicherung die entstehenden Kosten bis zu einer festgelegten Versicherungssumme.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Ausland bietet diese Versicherung Schutz. Sie übernimmt Prozesskosten und Gebühren, die sich unter anderem aus Straf-Rechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz zusammensetzen.
Im Falle von Unfällen bietet die Assistance-Versicherung vor Ort Unterstützung. Sie übernimmt Aufgaben wie die Beschaffung von Informationen, die Organisation einer Rückreise, Krankenbesuche und weitere Leistungen.
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